Der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) stehen im Zentrum der Digitalstrategie der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen, mit dem Ziel, das aktuelle Jahrzehnt zur „Digital Decade“ Europas zu machen. Diese Initiativen sollen die digitale Landschaft in Europa neu gestalten, indem sie die bestehende E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/31/EG) ergänzen und aktualisieren, welche bislang digitale Unternehmen und Märkte regelt und durch eine Reihe nationaler Gesetze, wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), unterstützt wird.
Hier das Wichtigste zum Gesetz über digitale Märkte:
- Digital Decade: Der DSA und DMA sind Teil der Digitalstrategie der EU, die darauf abzielt, das aktuelle Jahrzehnt zur „Digital Decade“ Europas zu machen
- Modernisierung: Diese Gesetze sollen die digitale Landschaft in Europa durch Aktualisierung der E-Commerce-Richtlinie von 2000 modernisieren
- Einführung des DMA: Der DMA, der im November 2022 in Kraft trat und seit Mai 2023 gilt, adressiert speziell Gatekeeper-Plattformen
- Gatekeeper-Kriterien: Ein Gatekeeper muss eine starke wirtschaftliche Position, eine große Nutzerbasis und eine dauerhafte Marktstellung haben
- Betroffene Unternehmen: Zu den Gatekeepern zählen große Tech-Firmen wie Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft
- Verpflichtungen für Gatekeeper: Gatekeeper müssen faire Bedingungen für kleine Unternehmen schaffen und dürfen ihre eigenen Dienste nicht bevorzugen
- Sanktionen bei Nichteinhaltung: Es drohen Geldbußen bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes oder tägliche Zwangsgelder bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes
Worum geht es?
Durch das Gesetzespaket, welches den DSA und DMA beinhaltet, wird die Rechtslage für digitale Unternehmen auf der europäischen Ebene definiert, vereinheitlicht und modernisiert. Ziel dieses Gesetzes ist es, faire und offene Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor zu gewährleisten.
Es gehören auch standardisierte Verfahren zur Meldung und schnellen Entfernung illegaler Inhalte sowie zusätzliche Sorgfaltspflichten für große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu.
Der Digital Markets Act trat im November 2022 in Kraft getreten und gilt seit Mai 2023. Es beschäftigt sich grundlegend mit sogenannten Gatekeeper-Plattformen, die erheblichen Einfluss auf das tägliche Nutzerverhalten haben.
Wer ist betroffen?
Der DMA zielt darauf ab, die Dominanz weniger großer Unternehmen auf den digitalen Märkten einzudämmen, indem er für eine gerechtere Verteilung der Marktchancen sorgt und Innovation sowie den Schutz der Verbraucherinteressen fördert.
Betroffen sind vor allem die Gatekeeper, die für die Umsetzung der Verordnung sorgen müssen.
Wer sind die Gatekeeper?
Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) wurden präzise Kriterien festgelegt, um große Plattformen oder Dienste als „Gatekeeper“ zu identifizieren. Ziel ist es, spezifische Probleme anzugehen, die sich aus der dominanten Stellung großer, systemischer Online-Plattformen ergeben.
Ein Unternehmen wird als Gatekeeper eingestuft, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- Es hat eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und ist in mehreren EU-Ländern aktiv. Hierbei wird konkret ein Jahresumsatz von mindestens 6,5 Milliarden Euro im Europäischen Wirtschaftsraum gefordert.
- Es verfügt über eine starke Vermittlungsposition, d.h., es verbindet eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen. Dies beinhaltet mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer und Nutzerinnen in der EU und mindestens 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer:innen mit Sitz in der EU.
- Es hat eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt. Dies wird durch die Erfüllung der beiden vorherigen Kriterien in jedem der letzten drei Geschäftsjahre bestimmt.
Der DMA sieht vor, dass Plattformen, die diese Kriterien erfüllen und somit als Gatekeeper eingestuft werden, besonderen Pflichten und Verboten unterliegen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die benannten Gatekeeper ihre Marktstellung nicht missbrauchen und faire Märkte im digitalen Sektor im europäischen Raum zu fördern.
Welche Plattformen gehören zu den Gatekeepern?
Die Europäische Kommission hat insgesamt sechs Unternehmen als Gatekeeper eingestuft. Dazu zählen:
- Alphabet (Muttergesellschaft von Google und Android)
- Amazon
- Apple
- ByteDance
- Meta
- Microsoft
Diese Unternehmen stellen insgesamt 22 zentralen Plattformdienste, die zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet wurden. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten sicherstellen, dass jede Plattform die Verpflichtungen des Gesetzes für digitale Märkte einhält.
Welche Verpflichtungen haben die Gatekeeper?
Durch den Digital Markets Act werden Gatekeepern verschiedene Verpflichtungen und Verbote auferlegt, die vor allen die Endverbraucher und Endverbraucherinnen schützen sollen. Diese sollen bis zum 06. März 2024 umgesetzt werden. Ein großes Augenmerk liegt dabei auf dem Datenschutz, aber auch kleinen Wettbewerbern soll das Mitwirken am Markt neben den großen Unternehmen erleichtert werden.
Einige Beispiele für Verpflichtungen der Gatekeeper
- kleineren Unternehmen muss ermöglichen werden, auch außerhalb der Plattform den Nutzern und Nutzerinnen Angebote zu erstellen
- beispielsweise muss Amazon kleineren Unternehmen und Start-ups ermöglichen, auch außerhalb der Plattform mit möglichen Kunden und Kundinnen zu kommunizieren und z.B. Angebote erstellen zu können
- vorinstallierte Apps, die nicht unabdingbar für das Funktionieren des Betriebssystems sind, sollen deinstalliert werden können
- Apps und der App Store Dritter sollen auf dem Endgerät installierbar sein
- Ein Gatekeeper kann also nicht dafür sorgen, dass Nutzer und Nutzerinnen ausschließlich über die zentralen Plattformen des Gatekeepers Zugriff auf Apps haben
- Gatekeeper müssen die Interoperabilität von Nebendienstleistungen mit denselben Systemen und Funktionen ermöglichen
- bietet Apple z.B. einen eigenen Kalender an, so müssen Wettbewerbern dieselben Bedingungen für Kalenderdienste angeboten werden
Einige Beispiele für Verbote der Gatekeeper
- Daten von Verbrauchern und Verbraucherinnen dürfen nicht von einem genutzten Plattformdienst auf weitere Dienste oder Dienste Dritter zusammengeführt werden
- Gatekeepern dürfen Daten nicht mehr für ihren Marktvorteil zusammenführen
- Zugang zu einer der Plattformen darf nicht mehr von einer Anmeldung eines anderen Dienstes anhängig gemacht werden
- Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen nicht mehr gegenüber anderen Anbietern bevorzugen
Dir als kleinem und mittelständischen Unternehmen werden mehr Freiheiten gegeben, die dich unterstützen eigene Services anzubieten und somit in Kontakt zu potenziellen Kunden und Kundinnen zu treten. Wahrscheinlich wird ein großer Vorteil sein, dass die Bevorzugung der eigenen Produkte der Gatekeeper verboten wird.
Vorteile des Digital Markets Act (DMA)
Das DMA richtet sich zwar an die Big-Tech Unternehmen, jedoch profitieren auch andere Akteure von diesem Gesetz.
- Verbraucher und Verbraucherinnen: verbesserter Datenschutz, faire Preise, mehr Möglichkeiten, die Plattform zu wechseln
- Unternehmen: faires Marktumfeld, fairer Wettbewerb, mehr Chancen für Start-ups
Du hast ab 2024 also die Möglichkeit, dich besser am Markt zu positionieren. Die Gatekeeper müssen dir als kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance geben, auch Kunden und Kundinnen zu erreichen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die Europäische Kommission ist zuständig für die Benennung von Gatekeepern, ebenso für das Aufdecken von unfairen Verhaltensweisen. Wird bei einer Marktuntersuchung festgestellt, dass ein Gatekeeper sich nicht an seine Verpflichtungen und Verordnungen hält, so drohen Geldbußen bis hin zur Zerschlagung.
Und das kann richtig teuer werden – es können Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes oder tägliche Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängt werden.
Herausforderungen bei der Umsetzung und künftige Auswirkungen des DMA-Gesetzes
Gatekeeper sind bereits den geltenden Datenschutzregeln unterworfen, doch die Einführung des Digital Markets Act (DMA) durch die EU wird zusätzliche Bemühungen erfordern und voraussichtlich verschiedene Schwierigkeiten nach sich ziehen.
Es ist anzunehmen, dass Anpassungen in den Verfahren zur Datenerhebung und -verarbeitung, technische Innovationen und weitere notwendige Schritte unternommen werden müssen, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden. Die Aufsichtsbehörden, vor allem die Europäische Kommission, werden eine zentrale Rolle bei der Überwachung einnehmen und gewährleisten, dass die Umsetzungen der Gatekeeper den Vorschriften des DMA entsprechen und über bloße Absichtserklärungen zur Datenteilung und anderen Anforderungen hinausgehen.
Fazit: Wie sieht das digitale Ökosystem für dich aus?
Als Teilnehmer oder Teilnehmerin im digitalen Marktumfeld stehen dir spannende Zeiten bevor. Der Digital Markets Act (DMA) ebnet den Weg für ein faireres, offeneres Wettbewerbsumfeld, das speziell auf die Einschränkung der Macht großer Gatekeeper-Unternehmen abzielt. Für dich bedeutet das mehr Chancen, deine Produkte und Dienstleistungen sichtbar zu machen und auf Augenhöhe mit den großen Playern zu konkurrieren.
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Denke daran: Ab 2024 ändern sich die Spielregeln. Die Gatekeeper müssen faire Bedingungen schaffen, die es dir ermöglichen, deine Zielgruppen effektiver zu erreichen. Es ist an der Zeit, deine Strategien anzupassen und die Verordnungen zu deinem Vorteil zu nutzen. Lass uns gemeinsam daran arbeiten, deine Marke hervorzuheben.
Angelina Buckenauer
Junior SEO Managerin